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Frau Typing

Abmahnung

Mit einem Bein schon vor der Tür?

Sie haben eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können die dortigen Vorwürfe jedoch nicht nachvollziehen?

Sie möchten sich beraten lassen, wie Sie nun weiter vorgehen sollen? Ich unter­stütze Sie gerne in diesem Fall. 


Mit einer Abmahnung mahnt der Ar­beit­ge­ber ein vertrags­widriges Ver­hal­ten des Arbeitnehmers an, welches bei einer Wiederholung zu einer Kündigung führen kann.


Ist der Inhalt der Abmahnung demnach nicht zutreffend, sollten Sie gegen die Abmahnung in Form einer Gegendarstellung vorgehen, da die Abmahnung der erste Schritt zur Kündigung ist. Die Uhr tickt somit und die Zeit im Unternehmen kann mitunter sehr schnell abgelaufen sein, wenn Sie sich nicht wehren.

Antike Taschen-Uhr

Ein Rechtsanwalt kann außergerichtlich oder über das Arbeitsgericht erreichen, dass die Abmahnung in diesem Fall dann wieder aus Ihrer Personalakte entfernt wird. 


Gerne bespreche ich mit Ihnen die weitere Vorgehensweise, nachdem Sie eine Abmahnung erhalten haben.

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Öffnungszeiten
Mein Büro ist montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie geöffnet.

Termine sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.


Tel.: 06708 61 700 64
E-Mail: info@kanzlei-gundel.de

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